AGB

Entwurfsfassung: Bau-AGB hängen von Kundengruppe, Vertragsart, Leistungsumfang, Abschlagszahlungen, Abnahme und Gewährleistung ab. Lassen Sie diese Fassung vor der geschäftlichen Verwendung durch einen im Baurecht tätigen Rechtsanwalt prüfen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Bau-, Sanierungs-, Ausbau- und damit verbundene Leistungen der DGSM Elite Bau UG (haftungsbeschränkt). Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Bedingungen nur, soweit sie den gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen nicht widersprechen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande. Nachträgliche Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.

3. Leistungsumfang und Partnerbetriebe

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis und individuellen Vereinbarungen. Als Generalunternehmer dürfen wir geeignete Nachunternehmer und qualifizierte Partnerbetriebe einsetzen. Vertraglicher Ansprechpartner bleibt DGSM Elite Bau.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang zum Objekt, erforderliche Informationen, Pläne, Genehmigungen sowie vereinbarte Versorgungsanschlüsse bereit. Zusätzlicher Aufwand aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.

5. Termine und Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt, nicht vorhersehbaren Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen, Witterungseinflüssen oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen angemessen.

6. Vergütung und Abschlagszahlungen

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Zusatzleistungen und gewünschte Änderungen werden zusätzlich vergütet. Abschlagszahlungen können entsprechend dem nachgewiesenen Leistungsstand und den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften und wirksam getroffenen Einzelvereinbarungen. Der Auftraggeber hat uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte, noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist.

11. Verbraucherhinweise

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Informations- und Widerrufsrechte. Ob ein Widerrufsrecht besteht und wann Arbeiten vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnen dürfen, richtet sich nach der konkreten Vertragssituation.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann Wetzlar als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Stand: August 2026